Wenn sie mich umbringen, dann bin ich ein Märtyrer.
Es geht hier ja definitiv nicht um Patentrechte oä, sondern um Markennamen.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Diensthandy zur Verfügung, besteht auch hier eine Verpflichtung zur dauernden Erreichbarkeit nur während der Arbeitszeit sowie einer etwaig vereinbarten Rufbereitschaft und keine Verpflichtung zur dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.