Es ist zu Diskussionen gekommen und war etwas lautstark.
Eine fristlose Kündigung ihrerseits wäre nur dann möglich, wenn Sie die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß nutzen können oder sie gar gesundheitsschädlich für Sie wäre.
Angesichts des von Ihnen geschilderten Umstandes, dass Ihnen der neue Eigentümer keinerlei Daten mitgeteilt hat, sind wir guter Dinge, dass Ihnen Fachleute weiterhelfen können.
Da Ihr Ex-Mieter anwaltlich vertreten ist, könnte es ratsam sein, selbst einen Fachanwalt zu beauftragen, um die Forderungen abzuwehren.
War es wirklich so, Lissi konnte dazu nicht befragt werden, denn sie lag ja im Koma und es stand nicht fest, ob sie jemals wieder am Leben teilnehmen konnte.
Daher würden wir Ihnen raten, sich an einen Rechtsanwalt oder Mieterverein vor Ort zu wenden und dort die Situation ausführlich zu schildern.